Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Dachbau-KW GmbH
in der Fassung 15.04.2024
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Verträge zwischen der Dachbau-KW GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Gunnar Haubenreißer, Karl Liebknecht Straße 157 in 15711 Königs Wusterhausen, Telefon, (03375) 295271, Mail: dachbau-kw@t-online.de (im Folgenden kurz Dachbau-KW) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Dachbau-KW weist den Kunden in ihrem Ausführungsvorschlag auf die Geltung dieser AGB hin. Nimmt der Kunde den Ausführungsvorschlag an, werden diese AGB Vertragsbestandteil. AGB des Kunden werden anstelle dieser AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn Dachbau-KW deren Geltung anstelle dieser AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
2. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. AGB
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1 Auf Anfrage des Kunden erstellt Dachbau-KW einen unverbindlichen, befristeten Ausführungsvorschlag und übersendet diesen dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, schriftlich und fristgerecht den Ausführungsvorschlag gegenüber Dachbau-KW zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei Dachbau-KW ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung von Dachbau-KW kommt der Vertrag zwischen Dachbau-KW und dem Kunden zu Stande.
1.2 Der Ausführungsvorschlag von Dachbau-KW stellt keine Fachplanung dar und ist bis zur verbindlichen Auftragsbestätigung durch Dachbau-KW freibleibend. Änderungen und Ergänzungen des Ausführungsvorschlags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die in einem beauftragten Ausführungsvorschlag nicht enthalten sind, sowie für spätere vertragsändernde Abreden.
1.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, kommt zwischen dem Kunden und Dachbau-KW ein Einheitspreisvertrag zustande. Es erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß. Die im Leistungsverzeichnis bzw. im Ausführungsvorschlag angegebenen Massen sind überschlägig ermittelt. Dachbau-KW übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben, insbesondere der angegebenen Massen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die im Leistungsverzeichnis bzw. Ausführungsvorschlag angegebenen Massen entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten ändern können und daher ein entsprechend höherer Werklohn fällig werden kann als im Ausführungsvorschlag vorläufig ermittelt.
1.5 Stoff- oder Materialpreisgleitklausel
Ändern sich die Markt- oder Einkaufspreise für die benötigten Materialien aus dem Ausführungsvorschlag der Dachbau-KW zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Erstellung des Ausführungsvorschlags nachweislich um mehr als 5 %, ändern sich die vertraglichen Materialpreise der jeweiligen Position entsprechend, vorausgesetzt die Änderung ist nachweislich nicht auf Umstände zurückzuführen, die Dachbau-KW einseitig zu vertreten hat. Das gilt für Erhöhungen und Senkungen gleichermaßen.
1.6 Vertragssprache ist deutsch.
2. Ausführungsfristen
2.1 Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Kunden und Dachbau-KW vereinbart sind.
2.2 Beruht die Überschreitung einer Ausführungsfrist auf einem Umstand, der nicht von Dachbau-KW zu vertreten ist, trägt der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt auch, wenn die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen Dachbau-KW während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Kunden beauftragt worden ist.
2.3 Bei schlechten Witterungsbedingungen kann Dachbau-KW die Leistungen nach billigem Ermessen unterbrechen. Die witterungsbedingte Unterbrechung verlängert die vereinbarte Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung. Dachbau-KW hat die Leistungen bei Besserung der Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortsetzen.
3. Abnahme
3.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung von Dachbau-KW angezeigt worden ist. Ausreichend für die Anzeige der Fertigstellung ist die Übersendung einer Schlussrechnung. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
3.2 Dachbau-KW wird den Kunden mit der Fertigstellungsanzeige auffordern, die Leistung innerhalb einer Frist von 12 Werktagen ab Zugang der Anzeige abzunehmen und dafür einen Termin innerhalb dieses Zeitraums vorschlagen. Samstage sind Werktage.
3.3 Dachbau-KW weist den Kunden darauf hin, dass die Leistung als abgenommen gilt (Abnahmefiktion), wenn der Kunde innerhalb der Frist zu Ziffer 3.2 keinerlei Erklärung abgibt oder aber die Abnahme ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
3.4 Dachbau-KW weist den Kunden zudem darauf hin, dass die Leistung stillschweigend abgenommen ist, wenn der Kunde das Bauvorhaben nach Fertigstellung der Leistung in Gebrauch nimmt.
3.5 Eine förmliche Abnahme erfolgt durch Erstellung eines Protokolls, das von beiden Seiten unterschrieben wird.
3.6 Auf Verlangen von Dachbau-KW sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung abzunehmen, wobei dies sowohl einzelne Gewerke als auch Bauabschnitte sein können, bzw. Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
4. Leistungserfolg und Mängelansprüche des Kunden
4.1 Sofern die beauftragte Leistung nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln ist, kann der Kunde gegenüber Dachbau-KW die ihm nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der jeweils gültigen Fassung eingeräumten Mängelansprüche innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Verjährungsfristen geltend machen.
4.2 Mängelansprüche entfallen dann, wenn Dachbau-KW für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Kunden, dessen benannten Versicherer oder Vertreter und/oder Sachverständigen angewiesenes Material verwendet oder ein von dort gewünschtes Verfahren anwendet und hierdurch der Leistungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt wird und Dachbau-KW deswegen zuvor erfolglos Bedenken schriftlich gegenüber dem Kunden angemeldet hat.
4.3 Beauftragte Wartungsarbeiten erfolgen unter Gewährleistungsausschluss.
5. Haftung
5.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Fälle vorsätzlicher oder grob fährlässiger Schadensverursachung.
5.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Kunden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit der Schaden durch Dachbau-KW nicht vorsätzlich oder grob fährlässig verursacht wurde.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u.ä. sind Dachbau-KW vom Kunden unentgeltlich und rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zu übergeben.
6.2 Der Kunde benennt Dachbau-KW vor Beginn der Ausführung der vertraglichen Leistungen die für die Unterzeichnung von Rapporten, Leistungsnachweisen, Lieferscheinen, die Ermittlung und Prüfung des Aufmaßes einschließlich etwaiger Messprotokolle sowie für die Überwachung und Abnahme der Leistungen eine berechtigte und/oder bevollmächtigte Person.
6.3 Der Kunde stellt Dachbau-KW auf seine Kosten Strom, Wasser, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse sowie Lagerflächen zur Verfügung.
6.4 Der Kunde hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach Baurecht, Straßenrecht etc. auf seine Kosten herbeizuführen bzw. einzuhalten.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Der vereinbarte Gesamtpreis ist entsprechend dem Baufortschritt zu zahlen. Dachbau-KW ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen. Dachbau-KW kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
7.2 Alle Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
7.4 Verwendet der Kunde eine etwaig von Dachbau-KW erbrachte Bauleistung für eigene Bauleistungen gegenüber Dritten, so wird der Kunde Dachbau-KW wegen der damit verbundenen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG sofort in Textform darauf aufmerksam machen.
8. Kündigung
8.1 Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu.
8.2 Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er an Dachbau-KW die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Materialien und Leistungen Dritter, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die von Dachbau-KW zu vertreten sind.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Hinweis zur Verbraucherschlichtung
Dachbau-KW bittet jeden Kunden um Verständnis, dass Dachbau-KW nicht verpflichtet ist und in der Regel auch nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.2 Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Dachbau-KW vereinbart.
9.3 Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.
IV. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.